Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 31. Januar 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Umwelt
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1214 am 28. Juli 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 5a
- Artikel 1 Nr. 2 Buchst. a
Worum es geht
Weiterer Ausbau der Stromnetze und Beseitigung von Engpässen in der Stromversorgung zur Erreichung von Treibhausgasneutralität im Jahr 2045: Modernisierung der Netzbauplanung, u.a. durch stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung an den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung, Einbindung der Verteilernetzbetreiber in die Netzentwicklungsplanung und Einbeziehung sektorenübergreifender Entwicklungen wie Hochlauf der Elektromobilität und des damit verbundenen Ladeinfrastrukturaufbaus im Rahmen langfristiger Regionalszenarios, Einführung eines digitalen Netzanschlussprozesses über eine gemeinsame Internetplattform der Verteilnetzbetreiber; Aufnahme von 19 neuen und Änderung von 17 bisherigen Netzausbauvorhaben, Identifizierung der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben; Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, u.a. durch Ermittlung und Festlegung von Präferenzräumen, teilweise Verzicht auf Bundesfachplanung und Stärkung des Bündelungsgebots für Netzverstärkungsmaßnahmen sowie Umstellung auf rein elektronische Auslegung von Unterlagen im Internet; Einführung neuer Vorgaben zur Endkundenbelieferung: Mitteilung der Energielieferanten an Bundesnetzagentur, betroffene Kunden und Netzbetreiber über die Beendigung ihrer Tätigkeit mindestens drei Monate im Voraus, Aufhebung der preislichen Kopplung bei der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit der Grundversorgung, zusätzliche Aufsichtsbefugnisse der Bundesnetzagentur gegenüber Energielieferanten u.a.; Ausweitung der Aufgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von und des Handels mit Kraftstoffen, Einführung einer Meldepflicht der Tankstellenbetreiber zur Übermittlung von Mengendaten an die Markttransparenzstelle, Verlängerung der verschärften kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht im Energiesektor um weitere fünf Jahre und Erweiterung auf den Bereich der Fernwärme u.a.; Änderung und Einfügung versch. §§ in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Beendigung der Energiebelieferung, Bundesbezuschussung zur Absenkung der Übertragungsnetzentgelte, Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des Transportnetzbetreibers, Einführung von Ausschreibungen für den Strombezug aus zuschaltbaren Lasten, Vorgaben zu regulatorischen Ansprüchen und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber, Vereinfachung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Haushaltskunden gegenüber Energielieferanten, Aufgaben des Projektmanagers, weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, Einordnung der TA Lärm, Ergänzung von Rechten und Pflichten der Stromnetz- und der Anlagenbetreiber, Bußgeldtatbestände, Nachweis der Einhaltung technischer Mindestanforderungen gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber und Rechtsfolgen bei Nichterfüllung u.a.; Folgenänderungen; sprachliche, redaktionelle und rechtsförmliche Anpassungen; Annahme einer Entschließung: Prüfung weiterer Vereinfachung der Planung- und Genehmigungsverfahren zum Stromübertragungsnetzausbau und zum Einsatz von Projektmanagern in den Verwaltungsverfahren, Personalplanung Bundesverwaltungsgericht, Abbau regionaler Unterschiede bei Verteilernetzentgelten, Vereinbarkeit von Netzentgeltsystematik und Flexibilisierung des Stromverbrauchs, Finanzierbarkeit von Ausbau und Betrieb der Stromnetze, Anpassung gesetzlicher Regelungen zum Schwerlasttransport für Erneuerbare Energien und Netzausbau; Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz, erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, Änderung §§ 2 und 4 Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung, erneute Änderung § 2 und Anlage sowie zusätzliche Änderung § 3 Bundesbedarfsplangesetz, zusätzliche Änderung §§ 19 und 47 Messstellenbetriebsgesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
