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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. September 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1550 am 6. Oktober 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage zur Gewährung der EU-Beihilfe für in Deutschland anerkannte Erzeugerorganisationen für Hopfen, Ermächtigungen für die Regelung der Hopfenbeihilfe, begriffliche und redaktionelle Änderungen in Bezug auf die Regelungen zur Hopfenzertifizierung; Änderung §§ 1, 2 und 3 Hopfengesetz, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435, 06.12.2021, S. 1)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.