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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
8. Juli 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Recht
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1082 am 18. Juli 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verbesserte Information über einen Schwangerschaftsabbruch für betroffene Frauen zur Gewährleistung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und von Rechtssicherheit für Ärzte: Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug, Möglichkeit der Werbung für medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche nur unter strengen Vorgaben (Verbot der irreführenden oder abstoßenden Werbung), Aufhebung der Regelung für seit dem 3. Oktober 1990 ergangene strafgerichtliche Urteile; Aufhebung § 219a und Folgeänderung 218b Strafgesetzbuch, Änderung §§ 1 und 12 Heilmittelwerbegesetz sowie Einfügung Art 316 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch); Klarstellung der Zulässigkeit sachlicher Informationen für den Schwangerschaftsabbruch durch medizinische Einrichtungen und Ärzte, Fristverlängerung für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen aufgrund von Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis zum 21. Juli 2027; Zusätzliche Änderung §§ 11 Heilmittelwerbegesetz und § 13a Schwangerschaftskonfliktgesetz, erneute Änderung Art. 316 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 6 Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.