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Verkündet

Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. September 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl II 2022, 530 am 18. Oktober 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 29. Oktober 2021 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Einfügung der sich aus der Übereinstimmung der Auswahlentscheidungen zum MLI ergebenden Regelungen sowie daraus folgender Anpassungen und Änderungen, auch betr. Nicht- oder reduzierter Besteuerung, Möglichkeit eines Schiedsverfahrens zur Streitbeilegung Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.