Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. Juli 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Staat und Verwaltung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1182 am 26. Juli 2022
Inkrafttreten
- Artikel 1 bis 4 Nr. 1, 2 Buchst. b, Nr. 4 Buchst. a, Nr. 5 bis 7, 9 bis 11, Artikel 5 Nr. 1 Doppelbuchst. aa und Buchst. b sowie Nr. 2 Buchst. a
- im Übrigen
Worum es geht
Festlegung des Bundeskriminalamts als zuständige Behörde für den Erlass und die Überprüfung von Entfernungsanordnungen bei Aufdeckung terroristischer Online-Inhalte sowie der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde für die Überwachung der Durchführung spezifischer Maßnahmen der Hostingdiensteanbieter und für die Verhängung von Sanktionen, Regelung der Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten, Festlegung von Übermittlungspflichten, Transparenzberichte, Zwangsgeld und Bußgeldvorschriften; Folgeänderungen; Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz – TerrOIBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 5 Bundeskriminalamtgesetz und Änderung § 1 Netzwerkdurchsetzungsgesetz Bezug: Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vom 29. April 2021 (ABl. L 172, 17.05.2021, S. 79) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzungen zum Genügen des Bestimmtheitsgrundsatzes, Änderung einzelner Bußgeldnormen, Folgeänderungen und Korrekturen redaktioneller Versehen; Änderung § 6 Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz, zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesmeldegesetz, Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
