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Verkündet

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
7. Oktober 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung

Inkrafttreten

  1. Einzelheiten siehe BGBl I
  2. Einzelheiten siehe BGBl I
  3. Artikel 2 Nr. 3 Buchst. b, Buchst. c Doppelbuchst. aa, bb, Buchst. e Doppelbuchst. aa, Artikel 12, 13
  4. im Übrigen
  5. Artikel 14

Worum es geht

Umsetzung der neugefassten EU-Systemrichtlinie im Biersteuerrecht: EDV-gestützte Abwicklung der Beförderung statt der bisherigen Begleitdokumente in Papierform, Steuerbegünstigung für Streitkräfte anderer Staaten, Anpassungen an zollrechtliche Vorschriften, Steuerbefreiungsmöglichkeit bei Warenverlusten, Mehrmengenregelung bei Beförderung unter Steueraussetzung u.a.; Umsetzung der überarbeiteten EU-Alkoholstrukturrichtlinie im Biersteuerrecht: Ermöglichung des Zugangs zu Steuerermäßigungen in anderen Mitgliedstaaten, Berücksichtigung aller Bierzutaten bei der Messung der Grad Plato zur Biersteuerbemessung, Besteuerungsregelung für Biermischgetränke nach einem Übergangszeitraum, zusätzliche Änderungen im Biersteuerrecht, insbes. betr. Bürokratieabbau und Erleichterung für Wirtschaft und Verwaltung; vereinzelte Änderungen verfahrensrechtlicher Regelungen zur Besteuerung sonstiger Genussmittel; redaktionelle Korrekturen; Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Brennstoffemissionszertifikaten; Änderung von 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie 2020/262 vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (Systemrichtlinie) (ABl. L 58, 27.02.2020, S. 4) ; Richtlinie (EU) 2020/1151 vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Alkoholstrukturrichtlinie) (Abl. L 256, 05.08.2020, S 1) Siehe auch GESTA 19. WP D084 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Entfristung der ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel, Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Anpassung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Landwirte, Klarstellungen im Tabaksteuerrecht, Ausweitungen der KfW-Kreditermächtigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf Energieunternehmen u.a. Änderung eines weiteren Gesetzes, Verzicht auf Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.