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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
8. Juli 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Umwelt, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1144 am 21. Juli 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Finanzielle Stärkung und Weiterentwicklung des "Energie- und Klimafonds" (EKF) zu einem "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) zur Bewältigung der andauernden Corona-Pandemie und deren Risiken für die Erholung der Wirtschaft und der Staatsfinanzen mit zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen und zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, Maßnahmenkatalog zur zweckgebundenen Verwendung der dem Sondervermögen mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 zugewiesenen Mittel in Höhe von 60 Mrd Euro für öffentliche und zur Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen; Änderung §§ 1, 2, 4 und 6, Einfügung § 2a und Aufhebung der Anlage Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" sowie Änderung der Überschrift in Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" (Klima- und Transformationsfondsgesetz – KTFG) Bezug: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS, Weiterentwicklung 2021) ; Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), insbesondere SDG 13 "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen" Nachtragshaushaltsgesetz siehe GESTA D004

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.