Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. Juli 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1142 am 21. Juli 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben durch Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 0,15 Prozent pro Monat rückwirkend ab 1. Januar 2019 für alle Steuern mit Vollverzinsung, Evaluierung der Angemessenheit des Zinssatzes für nachfolgende Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2026, gesetzliche Verankerung von Regelungen zum Erlass von Nachzahlungszinsen; Anpassung an Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen; Klarstellungen und Rechtsvereinfachungen; Änderung versch. §§ Abgabenordnung sowie §§ 15 und 33 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 zur notwendigen Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) Richtlinie 2011/16/EU vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (Amtshilferichtlinie) (ABl. L 64, 11.03.2011, S. 1 ; ABl. L 139, 05.06.2018, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorziehen des Beginns der Evaluierung auf den 1. Januar 2024; redaktionelle Korrektur
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
