Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative - EBIGÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
28. Oktober 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Politisches Leben, Parteien
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2015 am 15. November 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung des nationalen Rechts an die EBI-Verordnung: Errichtung einer deutschen Kontaktstelle für Unterstützungs- und Informationsaufgaben beim Bundesverwaltungsamt, Einführung eines kommissionsbetriebenen zentralen Online-Sammelsystems, Einrichtung eines Zertifizierungsverfahrens für Unterstützungsbekundungen deutscher Staatsangehöriger, Absenkung des Mindestalters für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre, Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes im Falle der Angabe unzutreffender Daten; Änderung versch. §§ Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative, Aufhebung EBI-Zuständigkeitsverordnung Bezug: Verordnung (EU) 2019/788 vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (ABl. Nr. L 130, 17.05.2019, S. 55 (EBI-Verordnung) Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative (KOM(2015) 145)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.