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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. Dezember 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2478 am 23. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ablösung der alleine verbindlichen Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes: Einführung eines Gesetzesvorbehaltes betr. elektronische Verkündung auch von Gesetzen; Änderung Art. 82 Grundgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.