Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Dezember 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2478 am 23. Dezember 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ablösung der alleine verbindlichen Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes: Einführung eines Gesetzesvorbehaltes betr. elektronische Verkündung auch von Gesetzen; Änderung Art. 82 Grundgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
