Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juni 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Umwelt, Verkehr
- Verkündung
- BGBl I 2022, 922 am 22. Juni 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Verminderung der Auswirkungen von Verkehrslärm infolge der Vollsperrung einer Bundesfernstraße durch die Möglichkeit der Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen des Eigentümers einer an einer ausgewiesenen Umleitungsstrecke gelegenen baulichen Anlage Änderung §§ 9a und 14 Bundesfernstraßengesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
