Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 26. Juli 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 812 am 31. Mai 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um insgesamt 3,7 Mrd Euro zur finanziellen Unterstützung der Länder im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund des Andauerns der Covid-19-Pandemie sowie zur Einführung des 9-Euro-Tickets für den Zeitraum Juni bis August 2022; Änderung § 7 und Einfügung § 8 Regionalisierungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Korrektur eines Übertragungsfehlers: Ergänzung der Berichterstattung an den Deutschen Bundestag jeweils zum Ende der Jahre 2021 bis 2023 und Erstellung eines Gesamtberichts zur Mittelverwendung durch die Länder; Erneute Änderung § 7 Regionalisierungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
