Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen, Außenwirtschaft
- Verkündung
- BGBl I 2022, 754 am 27. Mai 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Kurzfristig umsetzbare Regelungen als Vorgriff auf eine spätere grundlegendere Lösung zum operativen Vollzug der von der EU verabschiedeten Sanktionspakete nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, insbes. gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichtete restriktive Maßnahmen, Beschränkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Import- und Exportrestriktionen; Schaffung von Befugnissen für Datenzugriff und Datenaustausch beteiligter Behörden sowie Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen und deren Sicherung bei drohender Vermögensverschiebung; Änderung und Einfügung versch. §§ Außenwirtschaftsgesetz, Änderung § 26a, 28, 30, 32 und 40 Geldwäschegesetz, Änderung § 24c Kreditwesengesetz sowie Einfügung § 14a Wertpapierhandelsgesetz und § 17a Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz Bezug: Auf Grundlage von Beschlüssen des Rates der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassene EU-Verordnungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen, Ergänzungen und redaktionelle Korrekturen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
