Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 810 am 31. Mai 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Befristete Senkung der Energiesteuern für insbes. im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe auf die Höhe der Mindeststeuersätze der EU-Energiesteuerrichtlinie zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen von Bürgern und Wirtschaft durch die gestiegenen Kraftstoffpreise; Einfügung § 68 Energiesteuergesetz sowie §§ 109a und 109b Energiesteuer-Durchführungsverordnung Bezug: Maßnahmenpaket der Regierungskoalition zur weitgehenden Entlastung der Bürger wegen der Verschärfung der angespannten Lage auf den Energiemärkten durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine und der angestrebten Unabhängigkeit Deutschlands von russischem Erdöl Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) (ABl. L 283, 31.10.2003, S. 51)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
