Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Wirtschaft
- Verkündung
- BGBl I 2022, 802 am 31. Mai 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Unverzüglicher und schnellstmöglicher Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas infolge einer möglichen Unterbrechung der für die nationale Energieversorgung zentralen russischen Erdgaslieferungen: Ermöglichung vorübergehender Ausnahmen von Verfahrensanforderungen der Genehmigungsbehörden, insbes. im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei fortbestehender Gewährleistung einer umfassenden materiell-rechtlichen Prüfung; Einführung zeitweiliger vergaberechtlicher Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und Beschleunigung des entsprechenden Rechtsschutzes, Befristung der Genehmigungen für LNG-Anlagen bis zum 31. Dezember 2043, Weiterbetrieb der Anlagen nur für klimaneutralen Wasserstoff Beschlussempfehlung des Ausschusses: Streichung des Verzichts auf Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei den landgebundenen im Gegensatz zu den schwimmenden LNG-Terminals, Aufnahme von Dampf- oder Warmwasserpipelines in den gesetzlichen Anwendungsbereich; Klarstellungen und redaktionelle Folgenänderungen; Änderung versch. §§ LNG-Beschleunigungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
