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Verkündet

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Mai 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft
Verkündung
  • BGBl I 2022, 802 am 31. Mai 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Unverzüglicher und schnellstmöglicher Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas infolge einer möglichen Unterbrechung der für die nationale Energieversorgung zentralen russischen Erdgaslieferungen: Ermöglichung vorübergehender Ausnahmen von Verfahrensanforderungen der Genehmigungsbehörden, insbes. im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei fortbestehender Gewährleistung einer umfassenden materiell-rechtlichen Prüfung; Einführung zeitweiliger vergaberechtlicher Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und Beschleunigung des entsprechenden Rechtsschutzes, Befristung der Genehmigungen für LNG-Anlagen bis zum 31. Dezember 2043, Weiterbetrieb der Anlagen nur für klimaneutralen Wasserstoff Beschlussempfehlung des Ausschusses: Streichung des Verzichts auf Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei den landgebundenen im Gegensatz zu den schwimmenden LNG-Terminals, Aufnahme von Dampf- oder Warmwasserpipelines in den gesetzlichen Anwendungsbereich; Klarstellungen und redaktionelle Folgenänderungen; Änderung versch. §§ LNG-Beschleunigungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.