Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Erleichtertes Bleiberecht

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
30. November 2022
Eingebracht von
Fraktion DIE LINKE
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Migration und Aufenthaltsrecht

Worum es geht

Umsetzung von Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für ein erleichtertes Bleiberecht: Herabsetzung erforderlicher Aufenthaltszeiten in Deutschland für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und bei nachhaltiger Integration, Einführung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis auf Probe für geduldete Personen (Chancen-Aufenthaltsrecht) unter bestimmten Voraussetzungen (am 1. Januar 2022 seit 5 Jahren in Deutschland lebend, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, keine Straffälligkeit); Änderung §§ 25a und 25b sowie Einfügung § 25c Aufenthaltsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufenthalts- und Bleiberecht

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.