Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Erleichtertes Bleiberecht
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 30. November 2022
- Eingebracht von
- Fraktion DIE LINKE
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht
Worum es geht
Umsetzung von Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für ein erleichtertes Bleiberecht: Herabsetzung erforderlicher Aufenthaltszeiten in Deutschland für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und bei nachhaltiger Integration, Einführung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis auf Probe für geduldete Personen (Chancen-Aufenthaltsrecht) unter bestimmten Voraussetzungen (am 1. Januar 2022 seit 5 Jahren in Deutschland lebend, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, keine Straffälligkeit); Änderung §§ 25a und 25b sowie Einfügung § 25c Aufenthaltsgesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufenthalts- und Bleiberecht
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
