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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
10. Oktober 2024
Eingebracht von
Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Worum es geht

Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro bis zum Jahr 2025, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2026 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex; Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 129/22 (GESTA 20. WP I004) in geringfügig geänderter Fassung Wiedervorlage siehe BR-Drs 265/25 GESTA 21. WP I004

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.