Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 10. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Worum es geht
Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro bis zum Jahr 2025, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2026 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex; Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 129/22 (GESTA 20. WP I004) in geringfügig geänderter Fassung Wiedervorlage siehe BR-Drs 265/25 GESTA 21. WP I004
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
