Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 25. November 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2150 am 8. Dezember 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassung der Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung geänderter Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie in der Trinkwasserverordnung, insbes. betr. Erweiterung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie Anwendung des risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser für den menschlichen Gebrauch; Begriffsvereinfachungen und -harmonisierungen sowie Klarstellungen und redaktionelle Korrektur; Änderung versch. §§ Infektionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen, Klarstellungen und Korrekturen betr. Angaben zu einer Kontaktstelle, Pflichten des Betreibers von Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- oder Badeeinrichtungen, Befugnisse des Umweltbundesamtes u.a.
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
