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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. November 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2150 am 8. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung der Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung geänderter Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie in der Trinkwasserverordnung, insbes. betr. Erweiterung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie Anwendung des risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser für den menschlichen Gebrauch; Begriffsvereinfachungen und -harmonisierungen sowie Klarstellungen und redaktionelle Korrektur; Änderung versch. §§ Infektionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen, Klarstellungen und Korrekturen betr. Angaben zu einer Kontaktstelle, Pflichten des Betreibers von Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- oder Badeeinrichtungen, Befugnisse des Umweltbundesamtes u.a.

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.