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Verkündet

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. November 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2237 am 13. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung der Mautsätze für Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum 1. Januar 2023 in Umsetzung des Wegekostengutachtens 2023-2027 und unter Nutzung der erweiterten Spielräume zur Anlastung der externen Kosten gemäß der novellierten Wegekostenrichtlinie; Änderung §§ 11, 14 und Anlage 1 (Berechnung der Höhe des Mautsatzes ) sowie Einfügung Anlage 9 (Mautsätze im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022) Bundesfernstraßenmautgesetz Bezug: Wegekostengutachten für die Jahre 2023 bis 2027 vom 22.12.2021 Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Wegekostenrichtlinie/Eurovignettenrichtlinie) (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.