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Erledigt

Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze

Verfahren beendet: Zusammengeführt mit... (siehe Vorgangsablauf)

Beratungsstand
Zusammengeführt mit... (siehe Vorgangsablauf)
Letzter Schritt
6. Juli 2023
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Recht

Worum es geht

Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes und auf freier Willensbildung beruhendes Sterben durch Selbsttötung: Voraussetzungen für den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln für Sterbewillige in medizinischen Notlagen (schriftliche Erläuterung des Sterbewunsches, Erst- und Zweitbestätigung durch versch. Ärzte, Härtefallregelung), allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Betäubungsmitteln für Sterbewillige (Niederschrift bei zuständiger Behörde, Nachweis über zweimalige Beratung im Abstand von 2 bis 12 Monaten, abschließende Behördenentscheidung), Umsetzung sowie Aufgabe des Sterbewunsches, Strafbarkeitsvorschrift, Ordnungswidrigkeit, Evaluationsbericht 3 Jahre nach Inkrafttreten und danach im vierjährlichen Turnus, Bestimmung weiterer Betäubungsmittel neben dem im Gesetz festgeschriebenem Natrium-Pentobarbital durch Rechtsverordnung; Ermöglichung der Betäubungsmittelabgabe von Apotheken auf Grundlage der Behördenbescheinigung; Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben (Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz - SbStG) als Art. 1 der Vorlage sowie Änderung §§ 4, 12 und 13 Betäubungsmittelgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15) Siehe auch GESTA M006 sowie GESTA M015 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/2332 Bezug: siehe GESTA M030

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.