Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
Verfahren beendet: Zusammengeführt mit... (siehe Vorgangsablauf)
- Beratungsstand
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- Letzter Schritt
- 6. Juli 2023
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit, Recht
Worum es geht
Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes und auf freier Willensbildung beruhendes Sterben durch Selbsttötung: Voraussetzungen für den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln für Sterbewillige in medizinischen Notlagen (schriftliche Erläuterung des Sterbewunsches, Erst- und Zweitbestätigung durch versch. Ärzte, Härtefallregelung), allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Betäubungsmitteln für Sterbewillige (Niederschrift bei zuständiger Behörde, Nachweis über zweimalige Beratung im Abstand von 2 bis 12 Monaten, abschließende Behördenentscheidung), Umsetzung sowie Aufgabe des Sterbewunsches, Strafbarkeitsvorschrift, Ordnungswidrigkeit, Evaluationsbericht 3 Jahre nach Inkrafttreten und danach im vierjährlichen Turnus, Bestimmung weiterer Betäubungsmittel neben dem im Gesetz festgeschriebenem Natrium-Pentobarbital durch Rechtsverordnung; Ermöglichung der Betäubungsmittelabgabe von Apotheken auf Grundlage der Behördenbescheinigung; Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben (Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz - SbStG) als Art. 1 der Vorlage sowie Änderung §§ 4, 12 und 13 Betäubungsmittelgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15) Siehe auch GESTA M006 sowie GESTA M015 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/2332 Bezug: siehe GESTA M030
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
