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Verkündet

Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
8. Juli 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Verteidigung, Wirtschaft
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1078 am 18. Juli 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Außerkrafttreten

Worum es geht

Schnellstmögliche Sicherung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sowie Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung: vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, verstärkte Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren durch Ausschluss von Unternehmen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken, Vereinfachung kooperativer Beschaffungen mit EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Verteidigungs- und Rüstungsindustrie, Verfahrenserleichterungen für die Durchführung der Nachprüfungsverfahren, Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte in Vergabeverfahren, Befristung des Gesetzes bis zum Ende des Jahres 2025 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Auftragsgeber um bundeseigene Gesellschaften, Klarstellung zum beschleunigten Vergabeverfahren, Verlängerung der Befristung bis 31. Dezember 2026; Annahme einer Entschließung: Klarstellung zu Software als Militärausrüstung, Darstellung nationaler und europäischer Vergaben im Bericht der Bundesregierung an den Bundestag, Vorlage eines Konzepts zur Berücksichtigung des wehrtechnischen Mittelstands an Ausschreibungen der Bundeswehr, Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Unterstützung der Beschaffungsstellen hinsichtl. Ressourcenausstattung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.