Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. Juli 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Umwelt
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1362 am 28. Juli 2022
- BGBl I 2022, 1436 am 22. August 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1 Nr. 2
Worum es geht
Einführung bundeseinheitlicher Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern, Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau; Einfügung §§ 45b bis 45d und Anlagen 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz, Änderung §§ 26, 54 und 74 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 ; Eckpunktepapier "Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land" vom 04. April 2022 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen, u.a. durch Streichung auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe; zusätzliche Erleichterung des Repowerings von Windenergieanlagen an Land, Konkretisierungen im Bereich Artenhilfsprogramme, Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit an Windrädern und Habitatpotentialanalyse, Änderung der Verordnungsgebungsverfahren; redaktionelle Folgeänderungen und Anpassungen; Erneute Änderung versch. §§ und Anlage 2 (Zumutbarkeit und Höhe der Zahlung in Artenhilfsprogramme); Verordnungsermächtigungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
