Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. Juli 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1353 am 28. Juli 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und Vereinfachung der Planungsverfahren für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen durch Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer, sog. Flächenbeitragswerte, und Integration der Flächenziele in das Planungsrecht, Einführung von Rechtsfolgen bei Zielverfehlung; Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 5, 9a, 35 und 249 sowie Einfügung § 245e Baugesetzbuch, Änderung §§ 8 und 27 Raumordnungsgesetz sowie §§ 97 und 98 Erneuerbare-Energien-Gesetz; Verordnungsermächtigungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Begriffliche Korrekturen, u.a. betr. sogenannter "Rotor-innerhalb"-Flächen, Verlängerung des Zwischenziels für Flächenbeitragswerte auf den 31. Dezember 2027, Änderungen und Klarstellungen betr. anrechenbare Flächen, Anhebung der Anpassung der Flächenbeitragswerte der Flächenstaaten bei Abschluss von Staatsverträgen auf 50 Prozent, Privilegierung von Repowering-Vorhaben; redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen; Änderung §§ 2, 4, 5, 6 und Anlage 1 (Flächenbeitragswerte) Windenergieflächenbedarfsgesetz, erneute Änderung §§ 245e und 249 Baugesetzbuch, § 8 Raumordnungsgesetz und § 97 Erneuerbare-Energie-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
