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Verkündet

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
8. Juli 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1353 am 28. Juli 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und Vereinfachung der Planungsverfahren für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen durch Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer, sog. Flächenbeitragswerte, und Integration der Flächenziele in das Planungsrecht, Einführung von Rechtsfolgen bei Zielverfehlung; Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 5, 9a, 35 und 249 sowie Einfügung § 245e Baugesetzbuch, Änderung §§ 8 und 27 Raumordnungsgesetz sowie §§ 97 und 98 Erneuerbare-Energien-Gesetz; Verordnungsermächtigungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Begriffliche Korrekturen, u.a. betr. sogenannter "Rotor-innerhalb"-Flächen, Verlängerung des Zwischenziels für Flächenbeitragswerte auf den 31. Dezember 2027, Änderungen und Klarstellungen betr. anrechenbare Flächen, Anhebung der Anpassung der Flächenbeitragswerte der Flächenstaaten bei Abschluss von Staatsverträgen auf 50 Prozent, Privilegierung von Repowering-Vorhaben; redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen; Änderung §§ 2, 4, 5, 6 und Anlage 1 (Flächenbeitragswerte) Windenergieflächenbedarfsgesetz, erneute Änderung §§ 245e und 249 Baugesetzbuch, § 8 Raumordnungsgesetz und § 97 Erneuerbare-Energie-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.