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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
16. September 2022
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Umwelt

Worum es geht

Befristete Laufzeitverlängerung für die aktuell noch betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis Ende 2025, Wegfall definierter Elektrizitätsmengen, Ausnahmeregelung zur Fristverlängerung für die Vorlage einer neuen Sicherheitsüberprüfung; Änderung §§ 7 und 19a Atomgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.