... Strafrechtsänderungsgesetz - Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 22. Februar 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Recht
Worum es geht
Neuregelung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: Ausweitung der Strafbarkeit auf Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten, Streichung des Merkmals "im Auftrag oder auf Weisung" und Einfügung des Alternativtatbestandsmerkmals "oder unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position", Festhalten am Erfordernis einer Unrechtsvereinbarung; Änderung § 108e Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf Drs 19/27776 (GESTA 19. WP C218) in geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
