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Erledigt

... Strafrechtsänderungsgesetz - Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
22. Februar 2024
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Recht

Worum es geht

Neuregelung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: Ausweitung der Strafbarkeit auf Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten, Streichung des Merkmals "im Auftrag oder auf Weisung" und Einfügung des Alternativtatbestandsmerkmals "oder unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position", Festhalten am Erfordernis einer Unrechtsvereinbarung; Änderung § 108e Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf Drs 19/27776 (GESTA 19. WP C218) in geänderter Fassung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.