Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 7. Oktober 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen, Europapolitik und Europäische Union, Gesundheit, Recht
- Verkündung
- BGBl II 2022, 539 am 18. Oktober 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Erteilung der Vollmacht zur förmlichen Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Beschlussentwurf des Rates vom 30. Juni 2022: Erweiterung des Straftatenkatalogs um Sanktionsverstöße, Stärkung der Wirksamkeit von EU-Sanktionen als außenpolitisches Handlungsinstrument durch eine EU-weite Mindestharmonisierung auf dem Gebiet des Sanktionsstrafrechts (insbes. im Hinblick auf die gegen Russland erlassenen Sanktionen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich); Streichung der Testpflicht nach einer überstandenen Coronainfektion für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte bei der Rückkehr in Schulen, Kitas sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; Änderung § 34 Infektionsschutzgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
