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Verkündet

Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
7. Oktober 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenpolitik und internationale Beziehungen, Europapolitik und Europäische Union, Gesundheit, Recht
Verkündung
  • BGBl II 2022, 539 am 18. Oktober 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Erteilung der Vollmacht zur förmlichen Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Beschlussentwurf des Rates vom 30. Juni 2022: Erweiterung des Straftatenkatalogs um Sanktionsverstöße, Stärkung der Wirksamkeit von EU-Sanktionen als außenpolitisches Handlungsinstrument durch eine EU-weite Mindestharmonisierung auf dem Gebiet des Sanktionsstrafrechts (insbes. im Hinblick auf die gegen Russland erlassenen Sanktionen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich); Streichung der Testpflicht nach einer überstandenen Coronainfektion für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte bei der Rückkehr in Schulen, Kitas sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; Änderung § 34 Infektionsschutzgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.