Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Dezember 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2485 am 23. Dezember 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 445,221 Mrd Euro im Zeichen einer Haushaltspolitik in der Zeitenwende zur Abmilderung der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, Wachstumsförderung insbes. durch Zukunftsinvestitionen sowie Stärkung der fiskalischen Resilienz durch tragfähige Finanzen, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" auf 4,778 Mrd Euro, des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 12,409 Mrd Euro, des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 8,495 Mrd Euro und des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 104,309 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 17,248 Mrd Euro entsprechend der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 900,460 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 1,5 Prozent; Investitionen in Höhe von 50,836 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 332,451 Mrd Euro Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 476,291 Mrd Euro, Verringerung des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 8,409 Mrd Euro und des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 100,769 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans zum Teil 3 (Abfederung der Folgen der Energiekrise) des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" auf 164,874 Mrd Euro; Erhöhung der Nettokreditaufnahme auf 45,610 Mrd Euro, Erhöhung der Gewährleistungsermächtigungen auf 1.000,460 Mrd Euro und der Stelleneinsparung in bestimmten Kapiteln auf 1,6 Prozent; Erhöhung der Investitionen auf 71,475 Mrd Euro und der erwarteten Steuereinnahmen auf 358,126 Mrd Euro
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
