Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Dezember 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Recht, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern in der aus einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehenden Gesellschaft deutscher Rechtsform mit Sitz in Deutschland (sog. Herein-Umwandlung): Regelungen zum besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer, insbes. betr. Bildung und Zusammensetzung, Wahlgremium und Verhandlungsverfahren; mitbestimmungsrechtliche Regelungen, insbes. betr. Mitbestimmungsvereinbarung, Auffangregelung und nachfolgende innerstaatliche sowie grenzüberschreitende Umwandlungen, Schutzbestimmungen, Straf- und Bußgeldvorschriften; Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Neufassung versch. §§ sowie Einfügung §§ 19a, 30a und 36 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen Bezug: Richtlinie (EU) 2019/2121 vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (ABl. L 321, 12.12. 2019, S. 1) Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, s. GESTA C035
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
