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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
31. August 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2030 am 18. November 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 1, Nr. 1 und 2

Worum es geht

Anpassung an Vorschriften des EU-Rechts durch Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um zusätzlich verpflichtende Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen, Anpassungen infolge nationalem Datenbedarf in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben, Verzicht auf Erhebungsmerkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln; Änderung zahlr. §§ Agrarstatistikgesetz Bezug: Verordnung (EU) 2018/1091 vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (ABl. L 200, 07.08.2018, S. 1; ABl. L 265, 24.10.2018, S. 23) ; Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 (ABl. L 458, 22.12.2021, S. 284) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Fünftes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes); redaktionelle Änderungen, Klarstellung zum Einspruchsverfahren gegen die beabsichtigte Eintragung eines Namens einer traditionellen Spezialität, Regelungen zum Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch von Vereinigungen im Sinne des Unionsrechts; erneute Änderung § 28 Agrarstatistikgesetz sowie Änderung §§ 2, 3 und 4 Lebensmittelspezialitätengesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.