Gesetz zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 25. November 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen, Recht
- Verkündung
- BGBl II 2022, 635 am 14. Dezember 2022
- BGBl II 2023, 315 am 16. November 2023
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Änderungen des Artikels 8 des Römisches Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach seinem Artikel 121 Abs. 5
Worum es geht
Zustimmung zu den von der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs angenommenen Änderungen des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998: Erweiterung der Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen sowie um das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung durch das Vorenthalten lebensnotwendiger Gegenstände
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
