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Verkündet

Gesetz zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. November 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenpolitik und internationale Beziehungen, Recht
Verkündung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Änderungen des Artikels 8 des Römisches Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach seinem Artikel 121 Abs. 5

Worum es geht

Zustimmung zu den von der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs angenommenen Änderungen des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998: Erweiterung der Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen sowie um das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung durch das Vorenthalten lebensnotwendiger Gegenstände

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.