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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. Dezember 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Umwelt

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung von EU-Regelungen hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements für Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, Bereitstellung von Innen- und Außenanlagen als Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zum Trinken an öffentlichen Orten; Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen zur Bereitstellung von Trinkwasseranlagen im Innen- und im Außenbereich sowie zur Erbringung von Wasser für den menschlichen Gebrauch; erneute Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.