Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Dezember 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Umwelt
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung von EU-Regelungen hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements für Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, Bereitstellung von Innen- und Außenanlagen als Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zum Trinken an öffentlichen Orten; Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen zur Bereitstellung von Trinkwasseranlagen im Innen- und im Außenbereich sowie zur Erbringung von Wasser für den menschlichen Gebrauch; erneute Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
