Gesetz zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 1. September 2022
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Wirtschaft
Worum es geht
Klarstellung zum Verlust des Haftungsprivilegs von Diensteanbietern durch Löschung von Nutzerbeiträgen und damit Einflussnahme auf die verbreiteten Inhalte, Begrenzung der Einflussnahme von marktbeherrschenden Diensteanbietern auf die Verbreitung von Nutzerbeiträgen durch Einschränkung der inhaltlichen Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen mit Schadenersatzpflicht bei Zuwiderhandlung, jährliche Berichterstattung des Bundeskartellamtes zu marktbeherrschenden Strukturen im Bereich Social Media; Änderung § 7 Telemediengesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/27772 (GESTA 19. WP C219)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
