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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - Bemessungszeitraum

Verfahren beendet: Abgeschlossen

Beratungsstand
Abgeschlossen
Letzter Schritt
31. Mai 2023
Eingebracht von
Schleswig-Holstein
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Soziale Sicherung

Worum es geht

Verstetigung pandemiebedingter befristeter Regelungen zur Ausnahme von Kalendermonaten mit Kurzarbeitergeldbezug von der Elterngeldberechnung, dauerhafte Ausweitung der Ausklammerungstatbestände um Kurzarbeitsmonate; Änderung § 2b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Bezug: Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie, s. GESTA 19. WP I014 BR-Beschluss: Verzicht auf Einbringung; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Neuregelung im BEEG zur dauerhaften Ausklammerung von Monaten mit Bezug von Kurzarbeitergeld, Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld u.Ä. von der Elterngeldberechnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.