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Im Verfahren

Gesetz zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben - Ausnahmeregelung für Gemeinden mit besonders hoher Putendichte

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Noch nicht beraten
Letzter Schritt
12. September 2022
Eingebracht von
Niedersachsen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Worum es geht

Verringerung der Putendichte zur Reduzierung des Risikos der Geflügelpest: Umstellung von Putenbetrieben und Umbau offener Putenställe zu geschlossenen Hähnchenställen; Änderung § 245a Baugesetzbuch sowie §§ 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.