Gesetz zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben - Ausnahmeregelung für Gemeinden mit besonders hoher Putendichte
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 12. September 2022
- Eingebracht von
- Niedersachsen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Worum es geht
Verringerung der Putendichte zur Reduzierung des Risikos der Geflügelpest: Umstellung von Putenbetrieben und Umbau offener Putenställe zu geschlossenen Hähnchenställen; Änderung § 245a Baugesetzbuch sowie §§ 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
