Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 25. November 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2230 am 13. Dezember 2022
Inkrafttreten
- Artikel 1
- im Übrigen
- Artikel 3 und 5
Worum es geht
Aktualisierung des progressiven Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2022 vorliegenden 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts: Anhebung des Grundfreibetrags und Verschiebung der Tarifeckwerte mit Ausnahme der sog. "Reichensteuer", damit steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression, Anhebung des Höchstbetrags und Einführung eines dynamischen Verweises für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, entsprechende Anpassung von Kinderfreibetrag und Kindergeld; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 3 und 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sowie § 6 Bundeskindergeldgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 458/22 GESTA D028 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassung bzw. Anhebung von Einkommensteuertarif, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Freigrenze beim Solidaritätszuschlag; Änderung § 20 Bundeskindergeldgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
