Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bildung und Erziehung, Gesundheit, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Soziale Sicherung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2018 am 15. November 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zur gezielten Entlastung einkommensschwächerer Haushalte angesichts stark gestiegener Energiepreise im Jahr 2022 Gewährung eines zweiten Heizkostenzuschusses an wohngeldbeziehende Haushalte gestaffelt nach der Haushaltsgröße sowie als pauschaler Zuschuss in Höhe von 345 Euro für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger, Aufstiegsgeförderte, Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld, Wohngeld- bzw. Leistungsberechtigung im Bewilligungszeitraum 01. September bis 31. Dezember 2022, Annahme von zusätzlichen 60 Prozent Preissteigerung bei der Berechnung, Auszahlung von Amts wegen; Ermöglichung vorgezogener Neuverhandlungen der Pflegevergütungen; Änderung §§ 1 bis 6 Heizkostenzuschussgesetz sowie § 85 Elftes Buch Sozialgesetzbuch Beschlussempfehlung des Ausschusses: Konkretisierung im Pflegeversicherungsrecht betr. vorgezogene Neuverhandlungen bei erheblich geänderten Energieaufwendungen und Beschleunigung der Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle; Erneute Änderung § 85 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
