Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1902 am 3. November 2022
Inkrafttreten
- Artikel 1 Nr. 4a
- im Übrigen
Worum es geht
Finanzierung eines Maßnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf Bürger und Unternehmen durch partielle Öffnung des zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie errichteten Sondervermögens Wirtschaftsstabilisierungsfonds für 2022 bis 2024; Ziel der Vermeidung von Inflation und Kaufkraftverlust durch hohe Energiepreise sowie wirtschaftlicher Strukturbrüche, Technologieverluste und sozialer Schieflagen, zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 200 Mrd Euro im Jahr 2022, jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans; Änderung und Einfügung versch. §§ Stabilisierungsfondsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Beschluss der Bundesregierung für einen Abwehrschirm im Gesamtvolumen von 200 Mrd Euro zur Abfederung der Auswirkungen der verschärften Energielage Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vermeidung der Grunderwerbsteuerbelastung von Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur, Ergänzung des Haushaltsvermerks im Wirtschaftsplan, Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Ausnahmen von der Besteuerung bei Körperschaft- und Grunderwerbsteuer, Befugnisse und Grunderwerbsteuerbefreiung bei Wahrnehmung zugewiesener Aufgaben durch KfW und Bund; Folgeänderungen; Einfügung bzw. Änderung §§ 31 und 32 Energiesicherungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
