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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
28. Oktober 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1902 am 3. November 2022

Inkrafttreten

  1. Artikel 1 Nr. 4a
  2. im Übrigen

Worum es geht

Finanzierung eines Maßnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf Bürger und Unternehmen durch partielle Öffnung des zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie errichteten Sondervermögens Wirtschaftsstabilisierungsfonds für 2022 bis 2024; Ziel der Vermeidung von Inflation und Kaufkraftverlust durch hohe Energiepreise sowie wirtschaftlicher Strukturbrüche, Technologieverluste und sozialer Schieflagen, zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 200 Mrd Euro im Jahr 2022, jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans; Änderung und Einfügung versch. §§ Stabilisierungsfondsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Beschluss der Bundesregierung für einen Abwehrschirm im Gesamtvolumen von 200 Mrd Euro zur Abfederung der Auswirkungen der verschärften Energielage Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vermeidung der Grunderwerbsteuerbelastung von Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur, Ergänzung des Haushaltsvermerks im Wirtschaftsplan, Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Ausnahmen von der Besteuerung bei Körperschaft- und Grunderwerbsteuer, Befugnisse und Grunderwerbsteuerbefreiung bei Wahrnehmung zugewiesener Aufgaben durch KfW und Bund; Folgeänderungen; Einfügung bzw. Änderung §§ 31 und 32 Energiesicherungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.