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Verkündet

Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. November 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Soziale Sicherung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2160 am 8. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Strukturelle Wohngeldreform zur Abfederung höherer Mehrbelastungen von Wohngeldempfängern angesichts steigender Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen: Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder bei Wohneigentum als Belastung in die Wohngeldberechnung, Klimakomponente in Form eines Zuschlags auf die Miethöchstbeträge, Anpassung der Wohngeldformel zur Erreichung eines breiteren Empfängerkreises und Absenkung der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung auf rd 40 Prozent, Neufestlegung der Mietenstufen, Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, darunter vorläufige Zahlung in Einzelfällen bzw. unter Berücksichtigung der Geschäftslage der Wohngeldbehörde, Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf bis zu 18 Monate sowie Verkürzung des Zurechnungszeitraums auf 1 Jahr; Einfügung § 26a und 42d sowie Änderung versch. §§ und Anlage 2 und 3 Wohngeldgesetz, Einfügung § 85 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung Anlage Wohngeldverordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Wohngelds und zur Einführung einer Klimakomponente Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 483/22 GESTA P006 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes); weitere Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, insbes. durch die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 24 Monate, Einführung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen sowie Aussetzung des Wohngeld-Vorrangs bei Sozialleistungsberechtigten nach SGB XII, Evaluierung der Bagatellgrenze nach 2 Jahren auf Grundlage der Auswertungen der Länder, Zuständigkeitsübertragung für das Politikfeld Wohnungslosigkeit in den Aufgabenbereich des BMWSB, künftige Wohnungslosenberichterstattung durch die Bundesregierung, Korrektur bei der Mietenstufenzuordnung für 2 Gemeinden, Folgeänderungen; Zusätzliche Einfügung § 30a und erneute Änderung versch. §§ Wohngeldgesetz, zusätzliche Änderung §§ 7 und 8 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz, § 131 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung Anlage Wohngeldverordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.