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Verkündet

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. Dezember 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2 und 5

Worum es geht

Beitrag zur Energiesicherheit durch Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Privilegierungstatbestand für Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Grünem Wasserstoff bei Verbindung mit Windenergieanlagen zur Nutzung des produzierten Stroms durch Elektrolyseure insbesondere in Zeiten eines Stromüberangebotes, Verordnungsermächtigung für Bundesländer zur Öffnung von Braunkohletagebauflächen für den Einsatz von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, Klarstellung zu Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung; Einfügung §§ 249a und 249b Baugesetzbuch, Änderung §§ 4 und 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Anlage 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Windkraftanlagen, Erhöhung der Flächenbegrenzung, Hinzunahme von Photovoltaikanlagen; Privilegierung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen; zweifache Höhe der Windenergieanlage als Mindestabstand zur Wohnbebauung (2-H-Abstandsgebot); Zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch sowie versch. §§ Windenergieflächenbedarfsgesetz, Einfügung § 25f und Änderung § 14 Baunutzungsverordnung sowie §§ 37 und 48 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.