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Verkündet

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
10. Februar 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Redaktionelle Anpassungen infolge der Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zum 1. Januar 2023; Änderung versch. §§ von 23 Gesetzen und 18 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.