Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Februar 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung, Verkehr
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Redaktionelle Anpassungen infolge der Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zum 1. Januar 2023; Änderung versch. §§ von 23 Gesetzen und 18 Rechtsverordnungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
