Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
3. März 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Inkrafttreten

  1. Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3 und 4, Artikel 9 Nr. 1 bis 3 und 5 sowie die Artikel 13 und 14
  2. im Übrigen

Worum es geht

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Raumordnung: Weiterentwicklung der digitalen Bürgerbeteiligung bei Planungsverfahren, Vermeidung von Redundanzen bei Änderungen von Planentwürfen, Ausweitung von Zielabweichungsverfahren, Stärkung des Planerhalts durch Ausweitung von Planerhaltungsnormen, engere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zur Vermeidung doppelter Umweltverträglichkeitsprüfungen; Verfahrenserleichterungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen in für den Ausbau von erneuerbaren Energien besonders geeigneten Gebieten (Go-to-areas, Go-to-Gebiete) Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, § 1 Planungssicherstellungsgesetz sowie Einfügung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz, Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Raumordnungsrecht Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umsetzung der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Stromnetze: möglicher Verzicht auf die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Stromnetze, Wahrung des Artenschutzes durch verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf Grundlage vorhandener Daten bzw. durch Leistung eines finanziellen Ausgleichs in ein Artenhilfsprogramm; Bericht der Bundesregierung 18 Monate nach Inkrafttreten betr. Auswirkungen des Zielabweichungsverfahrens auf die Planungshoheit der Kommunen; redaktionelle Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz und Vertrieb paraffinischer Kraftstoffe für alle Nutzer, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungszeiten beim Stromnetzausbau, Neuausrichtung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) als qualifiziertes und standardisiertes Prüfinstrument mit Beschleunigungswirkung, Definierung standardisierter Minderungsmaßnahmen, laufende Evaluierung der EU-Notfallverordnung bis zum Ende ihres Geltungszeitraumes und etwaige Verstetigung, Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme, Weiterentwicklung der öffentlichen Beteiligung im Bereich der Raumordnung; Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, Einfügung § 14b Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 11c und 43m Energiewirtschaftsgesetz, erneute Änderung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Einfügung § 72a Windenergie-auf-See-Gesetz, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen Bezug: Verordnung (EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (ABl. L 335, 29.12.2022, S. 36)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.