Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 3. März 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3 und 4, Artikel 9 Nr. 1 bis 3 und 5 sowie die Artikel 13 und 14
- im Übrigen
Worum es geht
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Raumordnung: Weiterentwicklung der digitalen Bürgerbeteiligung bei Planungsverfahren, Vermeidung von Redundanzen bei Änderungen von Planentwürfen, Ausweitung von Zielabweichungsverfahren, Stärkung des Planerhalts durch Ausweitung von Planerhaltungsnormen, engere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zur Vermeidung doppelter Umweltverträglichkeitsprüfungen; Verfahrenserleichterungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen in für den Ausbau von erneuerbaren Energien besonders geeigneten Gebieten (Go-to-areas, Go-to-Gebiete) Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, § 1 Planungssicherstellungsgesetz sowie Einfügung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz, Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Raumordnungsrecht Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umsetzung der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Stromnetze: möglicher Verzicht auf die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Stromnetze, Wahrung des Artenschutzes durch verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf Grundlage vorhandener Daten bzw. durch Leistung eines finanziellen Ausgleichs in ein Artenhilfsprogramm; Bericht der Bundesregierung 18 Monate nach Inkrafttreten betr. Auswirkungen des Zielabweichungsverfahrens auf die Planungshoheit der Kommunen; redaktionelle Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz und Vertrieb paraffinischer Kraftstoffe für alle Nutzer, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungszeiten beim Stromnetzausbau, Neuausrichtung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) als qualifiziertes und standardisiertes Prüfinstrument mit Beschleunigungswirkung, Definierung standardisierter Minderungsmaßnahmen, laufende Evaluierung der EU-Notfallverordnung bis zum Ende ihres Geltungszeitraumes und etwaige Verstetigung, Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme, Weiterentwicklung der öffentlichen Beteiligung im Bereich der Raumordnung; Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, Einfügung § 14b Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 11c und 43m Energiewirtschaftsgesetz, erneute Änderung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Einfügung § 72a Windenergie-auf-See-Gesetz, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen Bezug: Verordnung (EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (ABl. L 335, 29.12.2022, S. 36)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
