Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. September 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Schrittweise Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beginnend mit frischem Fleisch von Schweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung (Mastschweine), Kennzeichnung der Haltungsform mittels tierschutzrelevanter Kriterien wie Platz und Außenklimakontakt, Mitteilungspflicht tierhaltender Betriebe zur nachfolgenden Registrierung und Überwachung durch zuständige Behörden, Bußgeldvorschriften; Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen hinsichtlich der Kriterien der Haltungsformen, Änderungen bei der Kennzeichnung, Evaluation und Berichterstattung der Bundesregierung 5 Jahre nach Inkrafttreten, redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen; Annahme einer Entschließung: Ausweitung der staatlichen Kennzeichnungspflicht auf weitere Absatzwege, Produktarten und Tierarten noch im Jahr 2023, Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, umfassende Informationskampagne zur Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, Einsatz auf EU-Ebene zur Änderung des Tierschutz-Schlachtrechts und Tierschutz-Transportrechts, Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung auch für tierische Produkte; Änderungen versch. §§ und Anlagen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.