... Gesetz zur Änderung von § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Den Ausschüssen zugewiesen
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2022
- Eingebracht von
- Bremen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Worum es geht
Ausweitung der Vorkaufsrechte für Städte und Gemeinden für Großwohnanlagen und Verkäufe von Mietwohnungsbeständen ab einer bestimmten Wohnanzahl zur Erweiterung des Handlungsspielraumes für zukünftige Quartiersentwicklungen; Änderung § 24 Baugesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
