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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung von § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
28. Oktober 2022
Eingebracht von
Bremen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Worum es geht

Ausweitung der Vorkaufsrechte für Städte und Gemeinden für Großwohnanlagen und Verkäufe von Mietwohnungsbeständen ab einer bestimmten Wohnanzahl zur Erweiterung des Handlungsspielraumes für zukünftige Quartiersentwicklungen; Änderung § 24 Baugesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.