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Verkündet

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. November 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Umwelt
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2153 am 8. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Befristeter Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 zur Aufrechterhaltung der Netzsicherheit, Stabilisierung der Leistungsbilanz sowie zur Gewährleistung der Energieversorgung insgesamt Änderung § 7 Atomgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.