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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
12. Mai 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verlängerung der Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich darauf aufbauender Fristen für Mittelabrufe, Monitoring, Verwendungsnachweis und Berichte, Verschiebung der Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" zum Ende des Jahres 2026; Änderung §§ 29 und 30 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sowie § 8 Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.