Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 12. Mai 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Verlängerung der Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich darauf aufbauender Fristen für Mittelabrufe, Monitoring, Verwendungsnachweis und Berichte, Verschiebung der Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" zum Ende des Jahres 2026; Änderung §§ 29 und 30 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sowie § 8 Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
