Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 3. März 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ermächtigungsgrundlagen zur Aufgabenübertragung und direkte Zuständigkeitszuweisung des Bundes auf Dritte auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt im Bereich des Befähigungswesens, Regelung von Tauglichkeitsuntersuchungen, datenschutzkonforme Registerführung der Sportbootführerscheininhaber bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; redaktionelle Korrektur, Aktualisierungen, Klarstellungen und Präzisierungen; Einfügung und Änderung versch. §§ Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Einfügung § 9g Seeaufgabengesetz, Änderung versch. §§ Seearbeitsgesetz, Änderung §§ 6,14 und 15 Schiffssicherheitsgesetz sowie § 17 Sportbootführerscheinverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ermöglichung der Entnahme von Blutproben ohne richterliche Anordnung auch in der Binnenschifffahrt zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut; Folgenanpassung, Klarstellung; Erneute Änderung § 3 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Änderung § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
