Zurück zur Übersicht
Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
3. März 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ermächtigungsgrundlagen zur Aufgabenübertragung und direkte Zuständigkeitszuweisung des Bundes auf Dritte auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt im Bereich des Befähigungswesens, Regelung von Tauglichkeitsuntersuchungen, datenschutzkonforme Registerführung der Sportbootführerscheininhaber bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; redaktionelle Korrektur, Aktualisierungen, Klarstellungen und Präzisierungen; Einfügung und Änderung versch. §§ Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Einfügung § 9g Seeaufgabengesetz, Änderung versch. §§ Seearbeitsgesetz, Änderung §§ 6,14 und 15 Schiffssicherheitsgesetz sowie § 17 Sportbootführerscheinverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ermöglichung der Entnahme von Blutproben ohne richterliche Anordnung auch in der Binnenschifffahrt zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut; Folgenanpassung, Klarstellung; Erneute Änderung § 3 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Änderung § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.