Gesetz zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 3. März 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 Satz 1
Worum es geht
Zustimmung zu dem in Berlin am 14. August 2020 unterzeichneten Abkommen nebst einseitiger Auslegungserklärung betr. automatischer Informationsaustausch zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmöglichkeiten im internationalen Steuerrecht Bezug: Abschlussbericht zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting" – BEPS)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
