Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Dezember 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 2352 am 20. Dezember 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 2
Worum es geht
Zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um 1 Mrd Euro und jährliche Dynamisierung ab dem Jahr 2023 um 3 Prozent zur Abfederung von Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges und zur finanziellen Unterstützung der Länder im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbes. im Schienenpersonennahverkehr; Änderung §§ 5 bis 8 sowie Anlagen 1 bis 4 Regionalisierungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes); Fortbestand der Familienkasse des Bundesnachrichtendienstes und damit Beibehaltung der Sonderzuständigkeit für beim Bundesnachrichtendienst beschäftigte Kindergeldberechtigte; Zusätzliche Änderung § 72 Einkommensteuergesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
