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Verkündet

Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
16. Dezember 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2022, 2352 am 20. Dezember 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2

Worum es geht

Zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um 1 Mrd Euro und jährliche Dynamisierung ab dem Jahr 2023 um 3 Prozent zur Abfederung von Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges und zur finanziellen Unterstützung der Länder im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbes. im Schienenpersonennahverkehr; Änderung §§ 5 bis 8 sowie Anlagen 1 bis 4 Regionalisierungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes); Fortbestand der Familienkasse des Bundesnachrichtendienstes und damit Beibehaltung der Sonderzuständigkeit für beim Bundesnachrichtendienst beschäftigte Kindergeldberechtigte; Zusätzliche Änderung § 72 Einkommensteuergesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.