Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 12. Mai 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Recht
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Übereinkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 3
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 21. Juni 2019 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen: Schutz von Arbeitnehmern und anderen Personen in der Arbeitswelt, Gewalt und Belästigung als Verletzung oder Missbrauch der Menschenrechte, Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen zur Aufklärung entsprechender Vorfälle; Ergänzung des Übereinkommens durch politische Handlungsvorschläge (Empfehlung Nr. 206 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 2019 betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt als Anlage 1)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
