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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
12. Mai 2023
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2 Nr. 3 Buchst. b

Worum es geht

Sicherstellung der Regelgröße des Deutschen Bundestages: Wegfall der Überhangsmandate und Ausgleichsmandate sowie Aufhebung der Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zur genaueren Abbildung des bundesstaatlichen Proporzes nach Verhältniswahlgrundsätzen: Umbenennung von Erst- und Zweitstimme in Wahlkreisstimme bzw. Hauptstimme; Verteilung der Sitze nach dem Verhältnis der Hauptstimmen, vorrangig an die erfolgreichen Wahlkreisbewerber, keine Zuteilung über das Verhältnis der Hauptstimmen hinaus (Notwendigkeit der Hauptstimmendeckung), Nichtzuteilung von Wahlkreismandaten bei fehlender Hauptstimmendeckung, Ausnahmeregelung für unabhängige Wahlkreisbewerber, Beibehaltung der Grundmandatsklausel; Aufhebung Art 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes; Neufassung §§ 1, 4 bis 6 und Änderung sowie Folgeänderung zahlr weiterer §§ Bundeswahlgesetz Bezug: Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, GESTA 19. WP B101 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der Regelgröße des Bundestages von 598 auf 630 Mitglieder bei unverändert 299 Wahlkreisen, Beibehaltung der Bezeichnung von Erststimme und Zweitstimme, Wegfall der Grundmandatsklausel, Unzulässigkeit der zeitgleichen Kandidatur parteiunabhängiger Wahlkreisbewerber auf einer Landesliste; Reduzierung der Abweichungskorridore für die Wahlkreisgröße zur Umsetzung der Empfehlung der sog. Venedig-Kommission; Änderung §§ 1 und 4 bis 6, zusätzliche Änderung § 27 sowie erneute Änderung § 3 und Verzicht auf Änderung §§ 30, 34, 39 und 49b Bundeswahlgesetz Bezug: Verhaltenskodex für Wahlen – Leitlinien und erläuternder Bericht der Europäischen Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.